Erklärung zur Barrierefreiheit
Das JugendKulturHaus Gleis 1 ist bemüht, seine Website www.gleis-1.org barrierefrei zugänglich zu machen und die Anforderungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit zu erfüllen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des JugendKulturHaus Gleis 1 unter www.gleis-1.org.
Rechtsgrundlage für die digitale Barrierefreiheit sind insbesondere Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV). Die Anforderungen an die Barrierefreiheit richten sich insbesondere nach § 9 BayDiV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- einzelne Bilder ohne Alternativtexte
- Navigation auf der Homepage
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren schrittweise abzubauen und neue Inhalte möglichst barrierefrei bereitzustellen.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.10.2026 erstellt. Die Website wurde zuletzt am 23.10.2026 auf ihre Barrierefreiheit überprüft. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage der Anforderungen der BITV 2.0 und der BayDiV.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft und aktualisiert.
Barriere melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten? Bitte wenden Sie sich an:
E-Mail: gleis-1@kjr-ml.de
JugendKulturHaus Gleis 1
Hollerner Weg 1
85716 Unterschleißheim
Bitte teilen Sie uns möglichst mit, auf welcher Seite bzw. bei welcher Funktion eine Barriere auftritt. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns über die oben genannte Kontaktmöglichkeit eine Barriere oder einen Mangel hinsichtlich der Barrierefreiheit mitgeteilt haben und Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet geblieben ist, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
E-Mail: bitv@bayern.de
Weitere Informationen zur Durchsetzungsstelle finden Sie auf der Website des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

